Todesfall – Was nun?

In der seelischen Ausnahmesituation nach einem Sterbefall braucht der Betroffene in besonderer Weise Anteilnahme und Hilfe. Dazu gehört der Trost durch Angehörige und Freunde. Dazu gehört aber auch die Entlastung von terminlichen und organisatorischen Pflichten und Zwängen, die wir Ihnen als erfahrenes Bestattungsinstitut anbieten. Hier zeigen wir Ihnen, was Sie in einem konkreten Trauerfall tun sollten und welche Unterlagen bereitgehalten werden müssen.

Der erste Schritt: Rufen Sie einen Arzt

Wenn der Sterbefall in der Wohnung eintritt, muss zunächst sofort ein Arzt, möglichst der Hausarzt, sein Stellvertreter oder der Notarzt benachrichtigt werden. Seine Aufgabe ist es, die Todesbescheinigung auszustellen. Er benötigt dazu den Personalausweis des Verstorbenen. Die Todesbescheinigung holen wir nach Fertigstellung in der Arztpraxis ab und geben sie weiter zum jeweiligen Standesamt.
Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder bei Unfalltod ein, wird die Ausstellung der Todesbescheinigung ohne Zutun der Angehörigen durch die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung veranlasst. Es kann vorkommen, dass der Notarzt auch bei einem natürlichen Tod diesen als unnatürlichen vermerkt, um alle Eventualitäten auszuschließen, da er den Verstorbenen als Patienten nicht kennt und keine Einsicht in die Krankenakte hat.
Bei ungeklärter Todesursache muss der Arzt die Kriminalpolizei einschalten, die dann die Todesursache klärt.

Der zweite Schritt: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, bzw. nachdem Sie vom Krankenhaus oder dem Alten- oder Pflegeheim in einem Sterbefall benachrichtigt wurden, sollten Sie anrufen. Auch wenn die Überführung des Verstorbenen, aus welchen Gründen auch immer, bereits durch ein anderes Unternehmen erfolgt ist, haben Sie die freie Wahl des Bestattungsunternehmens. In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, so kann der Verstorbene gesetzlich zulässig bis zu 36 Stunden daheim verbleiben, um eine Abschiednahme am Sterbebett zu ermöglichen. Wenn Sie es wünschen, können wir auch für einen darüber hinaus gehenden Zeitraum oder für eine Aufbahrung zu Hause beim Ordnungsamt eine besondere Genehmigung beantragen.

Der dritte Schritt: Lassen Sie sich beraten

In einem Gespräch klären wir alle Fragen zur Gestaltung und Durchführung der Bestattung. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder bei uns im Bestattungsinstitut. Im Einvernehmen mit Ihnen wird der Termin der Trauerfeier in Absprache mit den zuständigen Stellen festgelegt. Auch ein Gespräch mit dem Pfarrer/Redner vermitteln wir.

Folgende Unterlagen werden benötigt

Für die organisatorischen Erledigungen bei Ämtern und Versicherungen, um die wir zu Ihrer Entlastung nach dem Sterbefall kümmern, sind bestimmte Unterlagen notwendig. Die Unterlagen finden Sie in den persönlichen Papieren des Verstorbenen. Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so sind wir Ihnen bei der Beschaffung aller fehlenden Unterlagen behilflich.

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